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Eine Zensur findet nicht statt?, diesen Passus aus der Weimarer Verfasssung gab es im Kaiserreich nicht, obwohl die ?Vorzensur? für Druckerzeugnisse schon 1848 abgeschafft worden war. Dafür gab es eine umso schärfere Nachzensur, denn die Staatsanwaltschaft konnte gegen veröffentlichte Schriften prozessieren. Und sie tat es gründlich wegen Gotteslästerung und Beschimpfung religiöser Einrichtungen, wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften und Bilder und vor allem wegen Majestätsbeleidigung. Der Münchener Irrenarzt Oskar Panizza, der sich in seinen Schriften heftig gegen Deutschtümelei, Obrigkeit und Kirche auflehnte, bekam diese Härte des Gesetzes mehrfach zu spüren. Sein Buch Der teutsche Michel und der römische Papst wurde verboten, für Das Liebeskonzil, eine bissige Parodie auf die Heilige Familie und das Papsttum wurde Panizza zu Zuchthaus verurteilt. Seine Werke finden sich als Remota im ?Giftschrank? der Bayerischen Staatsbibliothek, München unter Verschluss, so auch die Vorlage für diesen Reprint. Nach weiteren ketzerischen Veröffentlichungen wurde Panizza für geisteskrank erklärt, entmündigt und 1905 in eine Irrenanstalt gebracht.