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Im Mittelalter war im Gebiet der sp teren Grafschaft Mark ein wesentlicher Teil des Grundeigentums in Hofesverb nden organisiert: eine Anzahl von H fen unterstand jeweils einem Schultenhof als Oberhof unter Leitung des Schulten, eines Beamten des Grundherrn. Sp ter wurden zahlreiche gro e H fe ebenfalls als Schultenh fe bezeichnet, obwohl sie nie eine Oberhof-Funktion hatten. - Abgesehen von wenigen freien Bauern bildeten die Bauern innerhalb wie au erhalb von Hofesverb nden den Stand der H rigen: sie waren pers nlich und wirtschaftlich von ihrem Grundherrn abh ngig, bis 1808 die Bauernbefreiung von Napoleon begonnen und dann von Preu en vollendet wurde. Damit wurde der Bauer pers nlich frei und Eigent mer seines Hofes.